Anbietervertrag
Letzte Aktualisierung: 6. Oktober 2026
Dieser Vertrag gilt zwischen Atelo und jedem Studio, das Atelo Studio nutzt. Die Teile A, C und D nimmt ein Owner des Studios in Atelo Studio an; sie gelten auch für Buchungsanfragen und Kursanfragen ohne Zahlung über Atelo. Teil B gilt nur für die Sofortbuchung und erst, wenn das Studio ihn separat angenommen hat. Massgebend ist die deutsche Fassung.
Vertragsparteien
Atelo Courses GmbH, c/o Sandro Bachmann, Niederhofweg 12, 4617 Gunzgen, Schweiz, UID CHE-188.866.973 («Atelo»), und das Unternehmen oder die Person, die das Studio in Atelo Studio führt und diesen Vertrag annimmt («Anbieter» oder «Studio»).
Teil A – Allgemeines
Teil A gilt für alle Studios, auch ohne Zahlungen über Atelo.
A1 Gegenstand
A1.1 Atelo betreibt die Plattform atelo.ch, auf der Gäste kreative Kurse und Workshops finden, anfragen und buchen. Mit Atelo Studio verwaltet der Anbieter sein Profil, seine Angebote, Termine und Buchungen.
A1.2 Dieser Vertrag regelt die Nutzung von Atelo Studio, die Darstellung der Angebote auf Atelo, die Vermittlung von Anfragen und, nach Annahme von Teil B, die Sofortbuchung mit Zahlung über Atelo.
A1.3 Bestandteile sind dieser Vertrag und seine Anhänge; bei Widersprüchen gehen die Anhänge vor. Die Hilfetexte in Atelo Studio erklären die Funktionen, sind aber nicht Vertragsbestandteil. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten im Verhältnis zu Atelo nicht.
A2 Begriffe
- Angebot: ein Kurs oder Workshop des Anbieters mit seinen Terminen.
- Gast: wer über Atelo ein Angebot anfragt oder bucht oder für wen der Anbieter eine Buchung in Atelo Studio einträgt.
- Buchungsanfrage: Anfrage eines Gastes für einen Termin, die der Anbieter bestätigt oder ablehnt, ohne Zahlung über Atelo.
- Sofortbuchung: Buchung, die der Gast auf Atelo bezahlt und die ohne Bestätigung durch den Anbieter zustande kommt.
- Kursanfrage: Wunsch eines Gastes nach einem anderen Termin, einem privaten Kurs oder einem Teamevent.
- Buchungslink: Link auf die eigene Buchungsseite des Anbieters.
- Studio-Mitglieder: Personen, die der Anbieter in Atelo Studio einlädt, mit den Rollen Owner, Manager und Viewer.
A3 Rolle von Atelo
A3.1 Der Anbieter ist Veranstalter seiner Angebote. Der Vertrag über einen Kurs kommt immer zwischen dem Gast und dem Anbieter zustande. Atelo ist nicht Veranstalter und nicht Vertragspartei dieses Vertrags.
A3.2 Atelo handelt als Vermittlerin und, soweit Teil B dies vorsieht, als Vertreterin des Anbieters für den Abschluss von Sofortbuchungen und den Einzug von Zahlungen. Darüber hinaus ist Atelo nicht berechtigt, den Anbieter zu vertreten.
A3.3 Die Parteien sind voneinander unabhängig. Atelo ist nicht verpflichtet, für den Anbieter Geschäfte zu vermitteln oder abzuschliessen.
A4 Zugang und Studio-Mitglieder
A4.1 Der Zugang zu Atelo Studio erfolgt auf Einladung durch Atelo oder einen Owner des Studios. Die Person, die diesen Vertrag annimmt, bestätigt, dass sie den Anbieter vertreten darf.
A4.2 Der Anbieter bestimmt, wer welche Rolle hat. Er ist für Handlungen seiner Studio-Mitglieder verantwortlich wie für eigene. Owner verwalten Team, Auszahlungen und die Annahme dieses Vertrags; Manager verwalten Angebote, Termine und Buchungen; Viewer sehen Angebote und Buchungen samt Kontaktangaben der Gäste.
A4.3 Der Anbieter schützt die Zugänge (persönliche E-Mail-Adressen, keine geteilten Konten), entfernt ausgeschiedene Mitglieder umgehend und meldet Missbrauch sofort an support@atelo.ch. Atelo kann für Owner und Manager eine Anmeldung in zwei Schritten verlangen.
A5 Inhalte und Angaben des Anbieters
A5.1 Der Anbieter sorgt dafür, dass seine Angaben richtig, vollständig und aktuell sind, insbesondere Preis, Termine, Ort, Inhalt, Dauer, Teilnahmevoraussetzungen, Mindestalter, Material und eine allfällige Mindestteilnehmerzahl mit Absagefrist.
A5.2 Preise gibt der Anbieter in Schweizer Franken als Endpreise an, inklusive einer allfälligen Mehrwertsteuer und aller Kosten, die für die Teilnahme zwingend anfallen.
A5.3 Der Anbieter hält alle Vorschriften ein, die für seine Angebote gelten, insbesondere Bewilligungen, Lebensmittel- und Hygienevorschriften (zum Beispiel bei Koch- oder Backkursen), Vorschriften zum Ausschank von Alkohol, Sicherheits- und Jugendschutzvorschriften.
A5.4 Angebote, die zusammen mit dem Kurs eine Übernachtung oder einen Transport zu einem Gesamtpreis enthalten, erfasst der Anbieter nur nach Rücksprache mit Atelo. Sie sind von der Sofortbuchung ausgeschlossen.
A5.5 Der Anbieter darf nur Inhalte hochladen, an denen er die nötigen Rechte hat. Für erkennbare Personen auf Fotos holt er deren Einwilligung ein.
A5.6 Nutzungsrecht: Der Anbieter räumt Atelo für die Dauer dieses Vertrags ein einfaches, unentgeltliches, weltweites Recht ein, seine Inhalte (Texte, Fotos, Logos, Namen) zu nutzen, um sie auf Atelo darzustellen und Atelo und seine Angebote zu bewerben, auch in Newslettern, sozialen Medien, Suchmaschinen und bei Partnern. Atelo darf die Inhalte dafür technisch anpassen, kürzen, zuschneiden und übersetzen, ohne ihren Sinn zu verändern. Nach Vertragsende entfernt Atelo die Inhalte von atelo.ch innert 30 Tagen; bereits veröffentlichte Beiträge (zum Beispiel in sozialen Medien oder Newslettern) müssen nicht gelöscht werden.
A6 Prüfung, Moderation und Sperrung
A6.1 Neue Angebote und Änderungen erscheinen je nach Art sofort oder nach einer Prüfung durch Atelo («Atelo Review»); Atelo Studio zeigt an, was auf Atelo wartet. Atelo kann Inhalte jederzeit prüfen, Änderungen zur Darstellung vorschlagen oder vornehmen und Inhalte ablehnen. Atelo ist zu einer Prüfung nicht verpflichtet; die Verantwortung für die Inhalte bleibt beim Anbieter.
A6.2 Atelo kann Inhalte, Angebote oder das Studio ganz oder teilweise ausblenden oder sperren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sie gegen diesen Vertrag oder das Recht verstossen, irreführend sind, Gäste gefährden oder wiederholt zu berechtigten Beschwerden führen. Atelo informiert den Anbieter mit Begründung, ausser wenn dies rechtlich unzulässig ist oder die Sicherheit gefährden würde. Der Anbieter kann dazu Stellung nehmen.
A7 Darstellung und Reihenfolge
A7.1 Atelo gestaltet die Plattform und die Darstellung der Angebote frei. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht.
A7.2 Die Reihenfolge richtet sich hauptsächlich nach Relevanz für die Suche (Suchbegriff, Kategorie, Ort), nach Datum oder Aktualität und nach dem Partnerstatus. Atelo informiert in Atelo Studio oder per E-Mail über wesentliche Änderungen dieser Kriterien.
A7.3 Atelo kann bezahlte Platzierungen anbieten, zum Beispiel ein Studio in einem als «Gesponsert» gekennzeichneten Bereich einer Themenseite. Solche Platzierungen werden separat vereinbart und verändern die Reihenfolge der übrigen Angebote nicht. Bezahlt ein Studio für eine bessere Platzierung in der Suche, kennzeichnet Atelo seine Angebote für Gäste sichtbar als «Partner».
A8 Durchführung der Kurse
A8.1 Der Anbieter führt die Kurse wie beschrieben durch, mit qualifizierter Kursleitung, geeigneten Räumen und den nötigen Sicherheitsvorkehrungen.
A8.2 Der Anbieter hat eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden von Teilnehmenden deckt, und weist sie Atelo auf Verlangen nach.
A8.3 Der Anbieter behandelt Gäste respektvoll und diskriminiert niemanden.
A8.4 Der Anbieter ist allein verantwortlich für seine Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und die Pflichten gegenüber seinen Mitarbeitenden und Kursleitenden.
A9 Preise und freie Vertriebswahl
A9.1 Der Anbieter bestimmt seine Preise frei. Er darf seine Angebote auf allen anderen Kanälen zu beliebigen Preisen und Bedingungen anbieten. Atelo verlangt keine Preisparität.
A9.2 Keine Umgehung: Der Anbieter veranlasst Gäste nicht, eine über Atelo angefragte Teilnahme ausserhalb von Atelo abzuschliessen oder eine über Atelo gebuchte Teilnahme zu stornieren, um sie ausserhalb neu abzuschliessen, um die Kommission zu umgehen. Spätere Buchungen desselben Gastes direkt beim Anbieter sind erlaubt.
A10 Buchungsanfragen, Kursanfragen und Absagen
A10.1 Atelo kann für den Anbieter Buchungsanfragen und Kursanfragen freischalten und die Freischaltung wieder aufheben, insbesondere bei wiederholt unbeantworteten Anfragen. Laufende Anfragen und bestätigte Buchungen bleiben bestehen.
A10.2 Der Anbieter beantwortet Buchungsanfragen innert der angezeigten Frist. Bestätigt er eine Anfrage, kommt der Vertrag mit dem Gast zu den angezeigten Angaben zustande und der Anbieter hält den Platz frei.
A10.3 Bei Kursanfragen einigen sich Anbieter und Gast direkt über Termin, Preis und Bedingungen; Atelo übermittelt nur Anfrage, Vorschlag und Antwort und ist nicht Vertragspartei.
A10.4 Buchungsanfragen, Kursanfragen und Buchungen, die der Anbieter selbst in Atelo Studio einträgt, sind für den Anbieter kostenlos, solange keine Zahlung über Atelo erfolgt.
A10.5 Der Anbieter sagt bestätigte Buchungen nur aus wichtigen Gründen ab oder verschiebt sie, etwa bei Krankheit der Kursleitung, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen. Er tut das über Atelo Studio, damit die Gäste sofort per E-Mail informiert werden. Verschiebt er einen Termin, kann der Gast bis zum neuen Beginn kostenlos stornieren.
Teil B – Sofortbuchung und Zahlungen über Atelo
Teil B gilt nur für die Sofortbuchung und erst, wenn der Anbieter ihn in Atelo Studio separat angenommen hat. Ohne diese Annahme gelten für den Anbieter nur die Teile A, C und D.
B1 Geltung und Freischaltung
B1.1 Nach der Annahme von Teil B entscheidet Atelo, ob und wann die Sofortbuchung für das Studio eingeschaltet wird; in der Testphase nur für ausgewählte Studios.
B1.2 Atelo kann die Sofortbuchung pausieren oder ausschalten, insbesondere bei häufigen Absagen durch das Studio, Problemen mit dem Auszahlungskonto oder Rückbuchungen. Die Angebote laufen dann als Buchungsanfrage weiter. Bestehende Buchungen bleiben bestehen und werden nach diesem Vertrag abgewickelt.
B2 Vollmacht
B2.1 Der Anbieter bevollmächtigt Atelo, in seinem Namen und auf seine Rechnung (a) Buchungen von Gästen für seine Termine mit Sofortbuchung im Rahmen der angegebenen Plätze anzunehmen und (b) die Zahlungen der Gäste einzuziehen und Rückerstattungen nach diesem Vertrag auszuführen. Die Zahlung des Gastes über Atelo hat gegenüber dem Anbieter befreiende Wirkung.
B3 Plätze und Angaben zum Verkäufer
B3.1 Der Anbieter hält die Anzahl Plätze aktuell. Atelo zählt nur Buchungen, die in Atelo erfasst sind. Verkauft der Anbieter Plätze auch auf anderen Kanälen und kommt es dadurch zu einer Überbuchung, lässt er den Gast trotzdem teilnehmen oder sagt den Kurs für diesen Gast mit voller Rückerstattung ab (B6.4).
B3.2 Der Anbieter nennt in Atelo Studio seinen rechtlichen Namen, seine Geschäftsadresse und, falls mehrwertsteuerpflichtig, seine MWST-Nummer. Diese Angaben zeigt Atelo dem Gast als Vertragspartner und Verkäufer an. Ohne diese Angaben schaltet Atelo die Sofortbuchung nicht ein.
B4 Zahlungsabwicklung über Stripe
B4.1 Die Zahlungsabwicklung für Studios auf Atelo erbringt Stripe; sie unterliegt dem Stripe Connected Account Agreement, das die Stripe-Nutzungsbedingungen einschliesst (zusammen das «Stripe Services Agreement»). Mit der Annahme von Teil B oder der weiteren Nutzung der Sofortbuchung erklärt sich der Anbieter mit dem Stripe Services Agreement in der jeweils von Stripe geänderten Fassung einverstanden. Damit Atelo die Zahlungsabwicklung über Stripe ermöglichen kann, gibt der Anbieter Atelo richtige und vollständige Angaben zu sich und seinem Unternehmen und ermächtigt Atelo, diese Angaben sowie Transaktionsdaten im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung an Stripe weiterzugeben. Für den Empfang von Zahlungen eröffnet der Anbieter über Atelo Studio ein Stripe-Konto; Stripe prüft dabei seine Identität.
B4.2 Der Anbieter erscheint gegenüber Stripe und dem Gast als Verkäufer. Stripe wickelt die Zahlung über das Plattformkonto von Atelo ab und leitet den Betrag automatisch an das Stripe-Konto des Anbieters weiter; Atelo behält dabei die Kommission ein. Stripe zahlt das Guthaben nach seinem Auszahlungsplan auf das Bankkonto des Anbieters aus.
B4.3 Der Anbieter macht gegenüber Stripe richtige Angaben und hält sein Stripe-Konto aktiv. Ist das Konto eingeschränkt, pausiert Atelo die Sofortbuchung für das Studio.
B4.4 Atelo haftet nicht für Leistungen von Stripe, insbesondere nicht für verspätete oder zurückgehaltene Auszahlungen und Prüfungen durch Stripe.
B5 Kommission
B5.1 Für jede über Atelo bezahlte Buchung schuldet der Anbieter Atelo eine Kommission in Prozent des vom Gast bezahlten Betrags. Der Satz steht in Anhang 1. Massgebend ist der Satz im Zeitpunkt der Zahlung.
B5.2 Die Kommission enthält die Gebühren für die Zahlungsabwicklung (Karte, TWINT). Weitere Gebühren für Buchungen verlangt Atelo nicht.
B5.3 Atelo behält die Kommission bei der Zahlung direkt ein.
B5.4 Wird eine Zahlung ganz zurückerstattet (Absage durch das Studio, Stornierung innerhalb der Frist, Kurs während der Zahlung ausgebucht), entfällt die Kommission. Bei einer Teilrückerstattung reduziert sie sich im gleichen Verhältnis. Bei einer Stornierung nach Ablauf der Frist ohne Rückerstattung oder wenn der Gast nicht erscheint, bleibt sie geschuldet.
B5.5 Mehrwertsteuer: Die Atelo Courses GmbH ist nicht im MWST-Register eingetragen; die Kommission wird ohne MWST erhoben. Wird Atelo mehrwertsteuerpflichtig, kommt die MWST ab diesem Zeitpunkt zur Kommission hinzu; Atelo kündigt das mindestens 30 Tage im Voraus an.
B5.6 Abrechnung: Atelo stellt dem Anbieter in Atelo Studio eine monatliche Abrechnung mit allen bezahlten Buchungen, Bruttobeträgen, Kommissionen, Rückerstattungen und Nettobeträgen zur Verfügung. Sie gilt als Rechnung für die Kommission.
B6 Stornierungen und Absagen
B6.1 Der Anbieter wählt in Atelo Studio eine der drei Stornierungsbedingungen für Sofortbuchungen: Flexibel (bis 24 Stunden vor Kursbeginn kostenlos), Standard (48 Stunden) oder Strikt (7 Tage). Ohne Wahl gilt Standard. Eine Änderung gilt nur für neue Buchungen.
B6.2 Für alle Sofortbuchungen gelten gegenüber dem Gast die Mindestbedingungen in Anhang 3, auch wenn die eigenen Bedingungen des Anbieters anders lauten. Atelo führt Rückerstattungen innerhalb dieser Bedingungen automatisch im Namen des Anbieters aus.
B6.3 Der Anbieter kann dem Gast freiwillig mehr gewähren (zum Beispiel eine Umbuchung oder eine Rückerstattung nach Ablauf der Frist). Storniert er eine Buchung in Atelo Studio, erhält der Gast den ganzen Betrag zurück; eine Teilrückerstattung veranlasst Atelo auf Meldung an support@atelo.ch.
B6.4 Absage durch das Studio: Der Anbieter sagt Termine nur aus wichtigen Gründen ab (A10.5) oder wenn eine angekündigte Mindestteilnehmerzahl bis zur angekündigten Frist nicht erreicht wird. Er sagt über Atelo Studio ab, damit die Gäste sofort informiert werden. Der Gast erhält immer den ganzen bezahlten Betrag zurück; die Kommission entfällt (B5.4). Häufige Absagen können zur Pausierung der Sofortbuchung führen (B1.2).
B6.5 Verschiebt der Anbieter einen Termin oder ändert er Datum, Uhrzeit oder Ort wesentlich, kann der Gast bis zum neuen Beginn kostenlos stornieren und erhält den ganzen Betrag zurück. Atelo erstattet auf seine Meldung hin im Namen des Anbieters.
B7 Rückerstattungen und Rückbuchungen
B7.1 Rückerstattungen werden über Stripe auf das Zahlungsmittel des Gastes ausgeführt. Der Anbieter ermächtigt Atelo, für Rückerstattungen und für Beträge, die er nach B7.3 trägt, den an ihn überwiesenen Betrag über Stripe zurückzubuchen. Reicht sein Guthaben nicht, kann Atelo den Betrag mit künftigen Zahlungen verrechnen oder in Rechnung stellen.
B7.2 Rückbuchungen (Chargebacks): Beanstandet ein Gast eine Zahlung bei seiner Bank oder seinem Kartenherausgeber, führt Atelo das Verfahren mit Stripe. Der Anbieter liefert auf Anfrage innert 5 Arbeitstagen die nötigen Belege (zum Beispiel Teilnehmerliste, Korrespondenz).
B7.3 Wer den Betrag einer verlorenen Rückbuchung trägt:
- Ursache beim Kurs (Kurs fand nicht statt oder wurde ausserhalb von Atelo Studio abgesagt, Kurs wich wesentlich von der Beschreibung ab, ungelöste Beschwerde über den Kurs): Der Anbieter trägt den an ihn überwiesenen Betrag (bezahlter Betrag abzüglich Kommission). Atelo trägt die Kommission und die Gebühr von Stripe.
- Betrug oder Missbrauch (Zahlung mit gestohlener Karte, nicht autorisierte Zahlung): Atelo trägt den Betrag und die Gebühr; der Anbieter behält seine Auszahlung, sofern er den Platz gehalten hat.
- Fehler von Atelo (technischer Fehler, Doppelbelastung): Atelo trägt alles.
- Unklare Fälle: Atelo entscheidet nach Treu und Glauben, nachdem der Anbieter Stellung nehmen konnte. Die Gebühr von Stripe trägt immer Atelo.
B7.4 Wird die Rückbuchung zugunsten des Anbieters entschieden, erhält er zurückgebuchte Beträge zurück.
B7.5 Sicherung: Atelo kann Auszahlungen an den Anbieter zurückhalten oder verzögern, soweit dies nötig ist, um absehbare Rückerstattungen oder Rückbuchungen zu decken, insbesondere nach einer Kündigung, einer Sperrung oder bei ungewöhnlich vielen Absagen oder Beanstandungen. Atelo informiert den Anbieter darüber und gibt die Beträge frei, sobald der Grund wegfällt.
B8 Steuern und Belege
B8.1 Der Anbieter ist für die steuerliche Behandlung seiner Einnahmen verantwortlich, einschliesslich einer allfälligen Mehrwertsteuer auf seine Kurse.
B8.2 Atelo sendet dem Gast im Namen des Anbieters eine Bestätigung mit dem bezahlten Betrag und den Angaben des Anbieters (B3.2). Braucht ein Gast eine Rechnung mit weiteren Angaben (zum Beispiel ein Unternehmen bei einem Teamevent), stellt sie der Anbieter aus.
B8.3 Der Anbieter liefert Atelo die Angaben, die Atelo zur Erfüllung gesetzlicher Melde- und Aufbewahrungspflichten benötigt.
Teil C – Datenschutz
Teil C gilt für alle Studios.
C1 Rollen
C1.1 Jede Partei ist für ihre eigene Bearbeitung von Personendaten selbst verantwortlich. Atelo bearbeitet Daten von Gästen für den Betrieb der Plattform, die Vermittlung, den Zahlungseinzug und die Kommunikation, wie in der Datenschutzerklärung von Atelo beschrieben. Der Anbieter bearbeitet die Daten, die er über Atelo erhält, für die Durchführung seiner Kurse.
C2 Pflichten des Anbieters
C2.1 Der Anbieter verwendet Daten von Gästen, die er über Atelo erhält, nur für die Anfrage oder Buchung, die nötige Kommunikation, die Sicherheit am Kurs und gesetzliche Pflichten (zum Beispiel die Buchhaltung).
C2.2 Werbung an Gäste versendet der Anbieter nur mit deren Einwilligung, die er selbst einholt (zum Beispiel am Kurs). Die Kontaktangaben aus Atelo darf er dafür nicht ohne Einwilligung verwenden.
C2.3 Der Anbieter gibt nur Studio-Mitgliedern Zugriff, die ihn brauchen, schützt exportierte Daten (zum Beispiel Teilnehmerlisten) angemessen und löscht sie, wenn er sie nicht mehr braucht.
C2.4 Der Anbieter fragt über Atelo keine besonders schützenswerten Daten ab (zum Beispiel Gesundheitsdaten), ausser über eine von Atelo dafür vorgesehene Funktion.
C2.5 Trägt der Anbieter eine Buchung selbst in Atelo Studio ein (zum Beispiel für einen Gast am Telefon oder vor Ort), gibt er nur Daten ein, für die er eine Grundlage hat, und informiert den Gast, dass Atelo sie für diese Buchung bearbeitet und ihm, falls eine E-Mail-Adresse angegeben ist, die E-Mails zur Buchung sendet. Atelo bearbeitet diese Daten nur für diese Buchung, mit derselben Aufbewahrung und Anonymisierung wie bei anderen Buchungen.
C2.6 Die Parteien leiten Anfragen betroffener Personen, die die andere Partei betreffen, unverzüglich weiter und unterstützen sich gegenseitig. Der Anbieter meldet Atelo sofort, wenn ein Zugang zu Atelo Studio missbraucht wurde oder Daten von Gästen abhandengekommen sind.
C3 Daten des Anbieters und der Studio-Mitglieder
C3.1 Atelo bearbeitet Daten des Anbieters und seiner Studio-Mitglieder (zum Beispiel Name, E-Mail, Rolle, Anmeldefaktoren, Aktivitäten in Atelo Studio, Annahme dieses Vertrags, Status des Stripe-Kontos, Angaben zum Verkäufer) gemäss der Datenschutzerklärung. Der Anbieter informiert seine Studio-Mitglieder darüber.
C3.2 Statistiken zu Aufrufen und Klicks erhält der Anbieter nur zusammengefasst, nie zu einzelnen Besuchern.
Teil D – Laufzeit, Haftung und Schlussbestimmungen
Teil D gilt für alle Studios.
D1 Laufzeit und Kündigung
D1.1 Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen, per E-Mail oder in Atelo Studio. Teil B kann der Anbieter mit derselben Frist separat kündigen.
D1.2 Aus wichtigem Grund können beide Parteien fristlos kündigen. Für Atelo ist ein wichtiger Grund insbesondere ein schwerer oder trotz Mahnung wiederholter Verstoss gegen diesen Vertrag, Betrug, eine Gefährdung von Gästen oder ein erhebliches rechtliches Risiko für Atelo.
D1.3 Bei Vertragsende führt der Anbieter bestätigte Buchungen über Atelo noch durch oder sagt sie ab, bezahlte mit voller Rückerstattung (B6.4). Atelo nimmt die Angebote vom Netz. Offene Beträge werden abgerechnet. Teil B gilt für bestehende Buchungen weiter, bis sie abgewickelt sind.
D2 Haftung
D2.1 Atelo haftet für Absicht und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Atelo nur für direkte Schäden und höchstens bis zur Summe der Kommissionen, die Atelo vom Anbieter in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis erhalten hat. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Hilfspersonen ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 2 OR).
D2.2 Atelo garantiert keine bestimmte Anzahl Buchungen und keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform.
D2.3 Der Anbieter haftet für seine Kurse und Inhalte. Er hält Atelo schadlos, wenn Dritte (zum Beispiel Gäste, Rechteinhaber oder Behörden) wegen seiner Kurse, seiner Inhalte oder einer Verletzung dieses Vertrags Ansprüche gegen Atelo erheben, einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Atelo informiert den Anbieter umgehend und stimmt sich mit ihm ab.
D3 Vertraulichkeit
D3.1 Die Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich, insbesondere Konditionen, Umsätze und Gästedaten. Dies gilt auch nach Vertragsende.
D4 Änderungen
D4.1 Atelo kann diesen Vertrag und die Anhänge ändern. Atelo kündigt Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail und in Atelo Studio an, und der Anbieter nimmt die neue Fassung in Atelo Studio an. Ist er nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf das Inkrafttreten kündigen. Nutzt er Atelo Studio nach dem Inkrafttreten weiter, gilt die Änderung als angenommen. Bestätigte Buchungen bleiben in jedem Fall bestehen.
D4.2 Eine Erhöhung der Kommission gilt frühestens 30 Tage nach der Ankündigung und nur für Zahlungen danach.
D4.3 Änderungen, die wegen neuer gesetzlicher Vorgaben oder aus Sicherheitsgründen nötig sind, können kürzer angekündigt werden.
D5 Übertragung
D5.1 Atelo kann diesen Vertrag auf eine Nachfolgegesellschaft oder eine Gesellschaft übertragen, die das Geschäft von Atelo übernimmt, und informiert den Anbieter darüber. Der Anbieter braucht für eine Übertragung die Zustimmung von Atelo.
D6 Schlussbestimmungen
D6.1 Erklärungen können per E-Mail oder in Atelo Studio erfolgen. Die elektronische Annahme in Atelo Studio ist für beide Parteien verbindlich.
D6.2 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest gültig. Die Parteien ersetzen sie durch eine Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.
D6.3 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
D6.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Atelo Courses GmbH.
D6.5 Massgebend ist die deutsche Fassung.
Anhang 1 – Konditionen
- Profil und Angebote auf Atelo, Atelo Studio: kostenlos
- Buchungsanfragen, Kursanfragen und selbst eingetragene Buchungen (ohne Zahlung über Atelo): kostenlos
- Sofortbuchung mit Zahlung über Atelo: 15 % des vom Gast bezahlten Betrags
- Gründungspartner (von Atelo als solche bezeichnet): 10 % des vom Gast bezahlten Betrags bis 31. Dezember 2027, danach der Standardsatz; Atelo kündigt den Wechsel mindestens 30 Tage vorher an
- Gebühren für die Zahlungsabwicklung (Karte, TWINT): in der Kommission enthalten
- MWST: keine, solange die Atelo Courses GmbH nicht im MWST-Register eingetragen ist (B5.5)
- Auszahlung: durch Stripe nach dessen Auszahlungsplan auf das Bankkonto des Anbieters
- Währung: CHF
- Abrechnung: monatlich in Atelo Studio (B5.6)
Ein individuell vereinbarter Satz geht diesem Anhang vor. Atelo nennt dem Anbieter den geltenden Satz vor der Annahme von Teil B und bei jeder Änderung.
Anhang 2 – Partner-Abo
Noch nicht in Kraft. Führt Atelo ein Partner-Abo ein, bietet Atelo es separat an; es gilt erst nach separater Annahme. Die Kennzeichnung «Partner» ist für Gäste sichtbar.
Anhang 3 – Mindestbedingungen gegenüber Gästen (Sofortbuchung)
Diese Regeln gelten für jede Sofortbuchung, unabhängig von den eigenen Bedingungen des Anbieters. Sie entsprechen den Ziffern 6 und 7 der AGB von Atelo.
- Stornierung innerhalb der gewählten Frist (24 Stunden, 48 Stunden oder 7 Tage): ganzer Betrag zurück, automatisch
- Stornierung nach der Frist oder Nichterscheinen: kein Anspruch auf Rückerstattung; der Gast darf kostenlos eine Ersatzperson schicken, wenn er dem Studio vor Kursbeginn deren Namen mitteilt und sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt
- Absage durch das Studio: ganzer Betrag zurück, automatisch
- Verschiebung oder wesentliche Änderung von Datum, Uhrzeit oder Ort: Gast kann bis zum neuen Beginn kostenlos stornieren, ganzer Betrag zurück
- Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht (falls mit Frist angekündigt): Studio kann bis zur angekündigten Frist absagen, ganzer Betrag zurück
- Kurs während der Zahlung ausgebucht: kein Vertrag, ganzer Betrag zurück, automatisch